EU-Richtlinien


EU-Richtlinien zur ADR und ODR verabschiedet

 

Das EU-Parlament hat 12.3.2013 die neuen Gesetze zur alternativen Streitbeilegung (ADR) und Onlinestreitbeilegung (ODR) verabschiedet. EU-Verbraucher erhalten damit einen leichteren Zugang zu günstiger, schneller und fairer Mediation bei Streitigkeiten mit Händlern über Waren oder Dienstleistungen, vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen.

 

Die ADR-Richtlinie wurde mit 617 Ja- zu 51 Nein-Stimmen angenommen. Zudem gab es 5 Stimmenthaltungen. Die ODR-Verordnung wurde mit 622 Ja- zu 24 Nein-Abstimmungen angenommen und es gab 32 Stimmenthaltungen.

 

Eine ADR-Stelle für jede Art von Streitigkeit

Viele EU-Länder haben bereits ADR-Verfahren. Diesen fehlen jedoch gemeinsame Normen, oder das Angebot ist sehr unvollständig oder überlastet. Daher ist es schwierig für Verbraucher, diese auch zu nutzen. Laut ADR-Richtlinie sollen in den EU-Staaten ADR-Stellen für alle Branchen der Wirtschaft zur Verfügung gestellt und die Neutralität der Mediatoren sichergestellt werden.

 

Den Verbrauchern werden durch die neuen Regeln außergerichtliche Lösungen für Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die online oder in einem Laden, im Ausland oder im eigenen Land gekauft wurden. Die Streitigkeiten sollten in höchstens 90 Tagen beigelegt werden und für den Verbraucher vorzugsweise kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr zugänglich sein werden.

 

Online-Bearbeitung der ODR-Beschwerden

Um Streitigkeiten über online erworbene Güter zu klären, ermächtigt die ODR-Verordnung die Europäische Kommission eine "Online-Plattform" in allen EU-Sprachen einzurichten. Diese ODR-Plattform wird über das Bürgerportal "Your Europe" erreichbar sein und benutzerfreundliche Standard-Beschwerdeformulare bereitstellen, die die Verbraucher in ihrer eigenen Sprache ausfüllen können.

 

Die ODR-Plattform wird Verbraucher zum jeweils geeignetsten ADR-Beilegungsverfahren lotsen und jeden Schritt einer Online-Beschwerde beherrschen. Die ausgetauschten Informationen müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht der EU verarbeitet werden. Die ODR-Unterstützung wird für jede Art von Streitigkeit über Online-Verkäufe zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wo sich der Verkäufer innerhalb der EU befindet.

 

Die nächsten Schritte

Die ADR-Richtlinie und die ODR-Verordnung werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die ADR-Richtlinie sollte in allen Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Einführung in Kraft getreten sein. Die ODR-Plattform wird kurz danach zur Verfügung stehen.

 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2013 09:26

Quelle: PM Europäisches Parlament vom 12.3.13