Co-Mediation


Sollten Sie eine Co-Mediation wünschen, dann darf ich Ihnen meine Kollegin, Frau Barbara Vollath vorstellen. Link: www.barbaravollath.de

 

Die Vorteile der „Co-Mediation“ im Überblick

  • Die Interdisziplin, also die Zusammenarbeit von MediatorInnen mit unterschiedlichen Ausbildungs-, und Berufs-Hintergründen, wird gefördert und gestärkt.
  • Mögliche Paritäts-Unterschiede der Kontrahenten können besser überwunden werden, wenn zum Beispiel, ein Mediator und eine Mediatorin, gleichberechtigt die Streitenden durch die männlichen und weiblichen Aspekte eines Konfliktes begleiten, dann hat dies positive Auswirkungen auf die Bewältigung dieser Unterschiede.
  • Interkulturelle, ethnische und religiöse sowie Milieu Unterschiede können besser geklärt und erkannt werden.
  • Partnerkonflikte (auch gleichgeschlechtliche) sind in Co-Mediation besser zu erfassen und zu bewältigen, da zwei MediatorInnen mehr wahrnehmen und erkennen können.
  • Der Ausgleich von Altersgefälle, ist in Co-Mediation besser möglich.
  • Arbeitsteilung bei Zeitdruck / größerer Entfernung, kann dem/der MediatorIn genommen werden. Beziehungsweise er kann auch stark reduziert werden.
  • Kontinuierliche (fortlaufende) Arbeitsmöglichkeit, trotz Ausfall eines/einer MediatorIn bleibt gewährleistet.
  • Wir können in Vorbildfunktion vorleben, wie Gesprächskultur aussehen soll.
  • Reflektion und Kollektive, Supervision eigener Co-Arbeit stärkt unseren Mediations Erfahrungsschatz, durch Erweiterung.
  • Sie ergänzt eigene Stärken in anderen Mediations-Feldern.
  • Da Co-Mediation, mit Bedacht, zwingend ist, wenn mehr als zwei Konfliktparteien im Streite sind, bietet die frühe Vermittlung der Co-Mediations-Vorzüge an die Konfliktparteien, einen zügigen Einstieg in die Mediation gemeinsam mit Kollegen/Kolleginnen.
  • Die Verführung von Unternehmensberatern und Rechtanwälten, ihre Allparteilichkeit zu verlieren wird eingedämmt, wenn ein/e andere/r Mediator/in, mit anderem beruflichen Hintergrund, gemeinsam mediieren.
  • Im Vergleich zur sogenannten „Richter Mediation“, die nicht mehr viel mit klassischer Mediation zu tun hat, dürfen und können emotionale Gesichtspunkte eines Konfliktes auch weiterhin Berücksichtigung finden.
  • Richter Mediation, manchmal auch als „richterliche Mediation“ bezeichnet, ist nur von Juristen zu umwerben und gehört, daher auch eher in den Arbeits-Bereich „juristische/rechtliche Verfahren“ Co-Mediation hingegen, ist von „freien MediatorInnen“ mit und ohne Jura Studium zu leisten und könnte auch in diesem Begegnungsfeld den Austausch fördern.
  • Wird der Co-Mediations_Einigungsvertrag von einem Notar beglaubigt, dann wird er somit auch noch juristisch gleichbedeutend mit einem Urteilsspruch, dies kann von Vorteil sein.